• Schnelle Terminvergabe
  • 30 Jahre Erfahrung
  • Persönliche Beratung direkt vor Ort

Ihr Anwalt in Anklam

Gerne möchte ich mich Ihnen kurz vorstellen:

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg habe ich im August 1990 in Hannover das 2. juristische Staatsexamen bestanden und damit die Befähigung zum Richteramt erworben.

Nach einer Tätigkeit als Justiziar eines Versicherungsunternehmens wechselte ich zum Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern und von dort aus in das Rechtsamt des Landkreises Anklam, wo ich unter anderem für die juristische Schulung der Mitarbeiter zuständig war.

Nach einer weiteren Tätigkeit beim Finanzministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen) habe ich mich am 01.02.1996 als Rechtsanwalt in Anklam niedergelassen. 

Neben den Mandanten aus dem früheren Landkreis Anklam und der Region vertrete ich Mandate aus dem gesamten Bundesgebiet und im gesamten Bundesgebiet. 

Als Ihr Rechtsanwalt in Anklam

biete ich meinen Mandanten auf meinen Rechtsgebieten umfassende Beratung und Vertretung sowie hohe Einsatzbereitschaft. 

Jeder Vertretung in einer rechtlichen Auseinandersetzung oder in einem Rechtsstreit geht eine umfassende Beratung voraus, die Ihnen einen Überblick über die Erfolgsaussichten, aber auch die Risiken eines Prozesses verschaffen soll. Sie entscheiden dann über die weitere Verfahrensweise. 

Wenn Sie sich für eine Vertretung durch mich entscheiden, können Sie stets auf mein volles Engagement für Ihr Anliegen zählen. Sie stehen im Mittelpunkt des Mandats. Meine Tätigkeit für Sie richtet sich nach Ihren persönlichen Wünschen und Bedürfnissen sowie danach, was rechtlich durchsetzbar ist.

Ich bilde mich in meinen Rechtsgebieten regelmäßig weiter und berate und vertrete Sie auf der Grundlage der aktuellen Rechtsprechung. 

 

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Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit

In zivil- und verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten richten sich die Gebühren des Rechtsanwalts nach dem Streitwert. Grundlage für die Gebührenberechnung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In Bußgeld- und Strafsachen richtet sich die Vergütung nach dem RVG. In Einzelfällen können auch Vergütungsvereinbarungen getroffen werden. 

Sie verfügen über eine Rechtsschutzversicherung?

Dann muss geklärt werden, ob Ihr Anliegen von dem Vertrag gedeckt ist. Die Abklärung dieser Frage mit Ihrer Rechtsschutzversicherung übernehme ich gerne für Sie. Erteilt die Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage, müssen Sie nur für eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung und für die Reisekosten des Rechtsanwalts selbst aufkommen.

Wenn Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, müssen Sie für sämtliche Kosten der anwaltlichen Tätigkeit selbst aufkommen. Über die Höhe der voraussichtlich anfallenden Gebühren werde ich Sie vor Auftragserteilung gerne informieren.

Soweit eine Kostenerstattung durch den Verfahrensgegner in Betracht kommt, kümmere ich mich darum. 

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Sie sind nicht in der Lage, die Beratungs- bzw. Prozesskosten selbst zu finanzieren?

Für diesen Fall sieht das Gesetz Ihre Unterstützung mithilfe eines Beratungshilfescheins – für die außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts – und der Prozess- / Verfahrenskostenhilfe im Falle der Notwendigkeit einer gerichtlichen Auseinandersetzung vor.

Einen Beratungshilfeschein erhalten Sie auf Antrag von dem für Sie zuständigen Amtsgericht. An den Rechtsanwalt müssen dann nur 15,00 € bezahlt werden.

Ob die Voraussetzungen für die Gewährung von Prozess- / Verfahrenskostenhilfe vorliegen, prüfe ich gerne für Sie. Wegen der dafür erforderlichen Unterlagen wenden Sie sich bitte an meine Kanzlei.

Sollte das Mandat sich auf eine Erstberatung beschränken, können Sie die hierfür anfallenden Kosten gerne telefonisch erfragen.

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Sie sind Eigentümer einer Segel- oder Motoryacht und Sie benötigen hierfür rechtliche Beratung oder Vertretung in einem Rechtsstreit?  

Dann können Sie sich gerne an mich wenden. Ich bin beruflich als Seemann in der Maschine und an Deck tätig gewesen und verfüge über reichhaltige Erfahrung als Segler auf Yachten und Traditionsschiffen. Mit der rechtlichen Beratung und Vertretung in maritimen Angelegenheiten habe ich dieses Hobby zum Beruf gemacht. 

Meine Leistungen

Möchten Sie mich sprechen?

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Matthias Fischer, Rechtsanwalt in Anklam
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